AGB

1. GELTUNGSBEREICH

Für alle Bestellungen über unseren Online-Shop durch Verbraucher und Unternehmer gelten die nachfolgenden AGB.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Gegenüber Unternehmern gilt: Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.

2. VERTRAGSPARTNER, VERTRAGSSCHLUSS, KORREKTURMÖGLICHKEITEN

Der Kaufvertrag kommt zustande mit KLiMAFLiX GmbH.

Mit Einstellung der Produkte in den Online-Shop geben wir ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diese Artikel ab. Sie können unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Der Vertrag kommt zustande, indem Sie durch Anklicken des Bestellbuttons das Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren annehmen. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhalten Sie noch einmal eine Bestätigung per E-Mail.

3. VERTRAGSSPRACHE, VERTRAGSTEXTSPEICHERUNG

Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende(n) Sprache(n): Deutsch

Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB in Textform zu. Den Vertragstext können Sie in unserem Kunden-Login einsehen.

4. LIEFERBEDINGUNGEN

Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen kommen noch Versandkosten hinzu. Näheres zur Höhe der Versandkosten erfahren Sie bei den Angeboten.

Wir liefern nur im Versandweg. Eine Selbstabholung der Ware ist leider nicht möglich.

5. BEZAHLUNG

In unserem Shop stehen Ihnen grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:

Vorkasse
Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in separater E-Mail und liefern die Ware nach Zahlungseingang.

Kreditkarte
Mit Abgabe der Bestellung geben Sie Ihre Kreditkartendaten an. Ihre Karte wird unmittelbar nach Abgabe der Bestellung belastet.

SEPA-Lastschriftverfahren
Mit Abgabe der Bestellung erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat. Über das Datum der Kontobelastung werden wir Sie mindestens einen Bankgeschäftstag im Voraus informieren (sog. Prenotification). Ein Bankgeschäftstag ist jeder Werktag mit Ausnahme von Samstagen, bundeseinheitlichen gesetzlichen Feiertagen sowie der 24. Und 31. Dezember eines jeden Jahres. Die Kontobelastung erfolgt vor Versand der Ware.

UNZER SONDERTEIL

Besondere Bedingungen gesicherter Rechnungskauf/ gesicherte Lastschrift

I. Begriffsbestimmungen
Für die nachfolgenden Besonderen Bedingungen „gesicherter Rechnungskauf/ gesicherte Lastschrift“ gelten abweichend von dem Anhang Begriffsbestimmungen nachfolgende Definitionen:

Bestelldaten: Gesamtrechnungsbetrag der avisierten Kundenbestellung inklusive gesetzlicher Fälligkeit, Bestellnummer.
Finalisierung (FIN): Bei der gesicherten Rechnung: Der Eingang der Versandmeldung des Vertragspartners gegenüber Unzer. Die Versandmeldung erfolgt durch den Vertragspartner an Unzer in Form einer Transaktion über die zur Verfügung gestellte Schnittstellen. Bei der gesicherten Lastschrift: Der Einzug der Lastschrift durch Unzer. Geprüfte Forderung: Eine geprüfte Forderung ist eine Forderung des Vertragspartners gegenüber dem Kunden, welche durch eine positive Risiko- und Bonitätsbewertung des Kunden zum Zeitpunkt der Reservierung entstanden ist und in EUR lautet.
Gesamtrechnungsbetrag: Wert der avisierten Kundenbestellung (Warenwert zzgl. Versandkosten und gesetzliche Umsatzsteuer).
Kaufstichtag: Zeitpunkt des erfolglosen Abschlusses des kaufmännischen Mahnverfahren (d.h. nach erfolgloser zweiter Zahlungserinnerung).
Kunde: Eine natürliche, uneingeschränkt geschäftsfähige Person oder juristische Person, die über die Kundendaten identifizierbar ist, einen Wohnsitz/Firmensitz und Lieferort in Deutschland oder Österreich angibt und die Bezahlung eines Warenkorbs mit Waren und/oder Dienstleistungen in EUR mittels eines in Deutschland oder Österreichisch ansässigen kontoführenden Instituts zu bezahlen wünscht.
Kundenbestellung: Die Bestellung eines Kunden von Waren und/oder Dienstleistungen eines Vertragspartners aus einem Warenkorb, die vom Kunden abgeschlossen wurde, für die ein positives Ergebnis der Risiko- und Bonitätsbewertung von Unzer elektronisch dem Vertragspartner gemeldet wurde und für welche vom Vertragspartner an den Kunden eine Bestellbestätigung versandt wurde.
Kundendaten: Bei natürlichen Personen: Anrede, Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Wohnadresse (Straße, PLZ, Ort, Land), E-Mail-Adresse, optional Telefonnummer; Bei juristischen Personen: Firmenname, Firmierung, Adresse des Firmensitzes (Straße, PLZ, Ort, Land), Handelsregister-Nr. bzw. Umsatzsteuer-Nr. oder Umsatzsteuer ID Nr., E-Mail- Adresse, optional Telefonnummer.
Receipt (REC): Ein Receipt wird durch Unzer am Payment Channel des Vertragspartners bei einem Zahlungseingang ebendort ausgeführt.
Rechnungsdatum: Das auf der Rechnung des Vertragspartners gegenüber dem Kunden ausgewiesene Datum, das dem Zeitpunkt der Finalisierung entspricht.
Refund (REF): Ein Refund wird durch den Vertragspartner ausgeführt, wenn der Kunde Waren und/oder Dienstleistungen aus einer Kundenbestellung nach dem Zeitpunkt des Receipts an den Vertragspartner zurücksendet und/oder storniert. Die Retourenmeldung wird durch einen Refund vom Vertragspartner an Unzer gemeldet. Ein Refund kann nur maximal bis zur Übergabe ins Inkasso erfolgen.
Reservierung (RES): Eine Reservierung wird durch Unzer nach Erhalt der geprüften Forderung am Payment-Channel des Vertragspartners ausgeführt.
Reversal (REV): Ein Reversal wird durch den Vertragspartner ausgeführt, wenn der Vertragspartner zu einer Kundenbestellung bis zum Zeitpunkt des Receipts eine vollständige oder teilweise Storno- oder Retourenmeldung abgibt und/oder eine direkte Zahlung des Kunden an den Vertragspartner melden möchte. Dies ist zugleich der Start der automatisierten Rückabwicklung des Forderungskaufes zwischen Vertragspartner und Unzer.

II. Besondere Bedingungen „gesicherter Rechnungskauf“/ „gesicherte Lastschrift“

1. Anwendungsbereich/ Zahlungsschutz

Die nachstehend aufgeführten Besonderen Geschäftsbedingungen „gesicherter Rechnungskauf“ und „gesicherte Lastschrift“ gelten ergänzend und/oder abweichend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern der Vertragspartner seinen Endkunden die Bezahlmethoden „gesicherter Rechnungskauf“ und „gesicherte Lastschrift“ anbieten möchte und dies mit Unzer im Vertrag vereinbart hat.

2. Sicherung der Forderung des Vertragspartners

2.1. Sofern Endkunden beim Bestellprozess im Internetauftritt des Vertragspartners die Bezahlmethode „gesicherter Rechnungskauf“ oder „gesicherte Lastschrift“ auswählen, werden diese von Unzer im Auftrag des Vertragspartners durch eine von Unzer als technischer Dienstleister beauftragte Auskunftei - einer Prüfung anhand mathematisch-statistischer Verfahren (Risiko- und Bonitätsbewertung) unterzogen, um festzustellen, ob Unzer für diese avisierte Kundenbestellung, den Kauf der Kaufpreisforderung gegenüber dem Vertragspartner den Zahlungsschutz übernehmen möchte. Unzer ist nicht verpflichtet, gegenüber dem Vertragspartner oder sonstigen Beteiligten oder Dritten die Gründe der Ablehnung der Risiko- und Bonitätsbewertung sowie Details der Zahlungsschutzprüfung, etwa Bewertungs- grundlage, Bewertungsmaßstäbe oder Verfahren offenzulegen.

2.2. Nach Eintritt des Verzugs durch den Endkunden, d.h. wenn nach Zugang der Rechnung bzw. gleichwertigen Zahlungsaufstellung des Vertragspartners in der darin angegeben Zahlungsfrist bzw. bis zum darin angegebenen Fälligkeitsdatum durch den Endkunden nicht geleistet wurde. Bei der Bezahlmethode „gesicherte Lastschrift“ ist am Tag der bankseitig verarbeiteten Rückbelastung die Verzugslage herbeigeführt.

2.3. Unzer führt daraufhin das kaufmännische Mahnverfahren durch.

3. Zahlungsschutz

Unzer wird die Forderungen des Vertragspartners gegenüber seinen Kunden übernehmen bzw. dem Vertragspartner abkaufen, sofern folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Die Forderungen des Vertragspartners haben ihre Grundlage in Bestellungen des Kunden, welche dieser mit den über Unzer abgewickelten Bezahlmethoden Kauf auf Rechnung und/oder Lastschrift durchgeführt hat.
  • Die Kunden wurden einer sogenannten Zahlungsschutzprüfung (Risiko- und Bonitätsbewertung) durch Unzer unterzogen.
  • Es müssen die weiteren Anforderungen dieser Besonderen Bedingungen erfüllt sein und es darf keiner der unter Ziffer „Kaufangebot und -annahme“ aufgezählten Ausschlussgründe gegen die Übernahme/den Erwerb der Forderung vorliegen.

4. Kaufangebot und -annahme

4.1. Die vertragsgegenständlichen Forderungen werden zum Zeitpunkt der Reservierung vom Vertragspartner Unzer zum Erwerb angeboten.

4.2. Unzer wird das Angebot des Vertragspartners für den Erwerb der vertragsgegenständlichen Forderungen unter den nachfolgenden Voraussetzungen annehmen:

  • Die oben beschriebene Risiko- und Bonitätsprüfung des Kunden konnte mit positivem Ergebnis erfolgreich durchgeführt werden;
  • Die Forderungen zum Zeitpunkt des Angebots sind entstanden, unstreitig, unbedingt, einrede- und einwendungsfrei, fällig und durchsetzbar;
  • Abweichend von den einschlägigen Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen die Forderungen deutschem oder österreichischem Recht.

4.3. Die Annahme des Angebotes durch Unzer erfolgt zum Kaufstichtag, spätestens jeweils mit Zahlung des Umsatzsteuer, Kaufpreises von Unzer an den Vertragspartner, sofern keiner der nachfolgenden Ausschlussgründe vorliegt.

4.4. Ausgeschlossen sind derzeit Forderungen,

  • welche aus Bestellungen resultieren mit einem Warenwert unterhalb € 10,00 (inkl. MwSt.) pro Bestellung je Kunde (Mindestbestellwert).
  • bei Bestellungen mit einem Warenwert über dem von Unzer festgelegten Maximalwert pro Bestellung bzw. über der Gesamtsumme der offenen Bestellungen pro Kunde (Limit).
  • aus Bestellungen, bei denen die geprüfte Wohnanschrift des Kunden von der Lieferadresse abweicht und/oder bei denen als Adresse eine Packstation bzw. Postfach angegeben bzw. übermittelt wird. Dies gilt auch, wenn der Kunde nach Abschluss des Bestellvorganges eine von der im Bestellprozess angegebenen abweichende Liefer- oder Rechnungsadresse (Lieferadresse) angibt und dies gilt unabhängig davon, ob dies gegenüber Unzer bekanntgegeben wurde.
  • aus Bestellungen, bei denen zwischen der Bewertung durch das Risiko- und Bonitätsmanagementsystem und der Meldung des Bestellabschlusses mehr als fünf (5) Minuten liegen.

4.5. Ausgeschlossen sind ebenfalls alle nicht inkassofähigen Forderungen. Nicht inkassofähig sind Forderungen insbesondere:

  • die vor Abschluss dieser Vereinbarung entstanden sind;
  • gegen zum Zeitpunkt des Kaufstichtages bereits verstorbene oder ins Ausland (außerhalb Deutschlands, Österreich) verzogene Kunden;
  • bei denen zum Zeitpunkt des Kaufstichtages bereits Einreden bzw. Einwendungen gegen die Forderung durch den Schuldner vorgebracht wurden oder ein laufender Rechtsstreit vorliegt;
  • die auf der Begehung einer Straftat beruhen, insbesondere bei denen ein Betrugsfall vorliegt (Täuschung durch einen Dritten über die Identität des Schuldners);
  • bei denen ein Schuldner seine Rechte gemäß den §§ 138, 826 BGB (Sittenwidrigkeit) geltend macht.

4.6. Die aufgeführten Ausschlussgründe sind nicht abschließend. Unzer behält sich das Recht vor, die Ausschlussgründe jederzeit anzupassen und den Forderungserwerb auch aus sonstigen, berechtigten Gründen und nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB 6.2. Die Vergütung (Disagio) von Unzer berechnet sich immer auf Grundlage des Gesamtrechnungsbetrages. 6.3. Teilrückgaben, vollständige oder teilweise Stornierungen oder Gutschriften durch den Vertragspartner nach Finalisierung werden nicht rückberechnet. Es wird immer ein voller Warenkorb zum Zeitpunkt der Reservierung für den Ankauf zu Grunde gelegt. Die Vergütung im Rahmen des Disagios berechnet sich immer auf den vollen Warenkorb.

7. Abtretung/ Rechteerwerb

7.1. Der Vertragspartner tritt hiermit sämtliche Forderungen, die die Voraussetzungen nach diesen Besonderen Bedingungen erfüllen einschließlich aller Nebenforderungen, mit Wirkung zum Zeitpunkt der Annahme des Angebotes durch Unzer an Unzer ab. Unzer nimmt die Abtretung hiermit an. Zahlungen auf die Forderungen stehen ab diesem Zeitpunkt allein Unzer zu.

7.2. Soweit die Abtretung der jeweiligen Forderungen einer besonderen Form bedarf, wird der Vertragspartner die erforderlichen Rechtshandlungen hierzu vornehmen. Er wird zudem auf Anforderung von Unzer kostenfrei förmliche Abtretungsbestätigungen und – sofern erforderlich – alle notwendigen Vollmachten in Bezug auf die jeweils abgetretene Forderung an Unzer erteilen.

7.3. Der Vertragspartner wird den Verkauf und die Abtretung der vertragsgegenständlichen Forderungen sowie die Übertragung der mit diesem Verkauf verbundenen Rechte gegenüber Schuldnern oder Dritten (Schuldnervertreter, Schuldnerberater, Drittschuldner, Bürgen, Gerichte, Gerichtsvollzieher u. ä.) nicht offenlegen, es sei denn, dass Unzer dies ausdrücklich schriftlich wünscht (stille Zession).

7.4. Der Vertragspartner ist verpflichtet, an einer Umschreibung und an Abtretungsanzeigen gegenüber den Schuldnern mitzuwirken, sobald dies von Unzer verlangt wird. Alle hiermit verbundenen Kosten (etwa die einer etwaigen notariellen Beglaubigung) trägt Unzer.

8. Pflichten des Vertragspartners

In Ergänzung der Pflichten, die sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, gelten für den Vertragspartner folgende Pflichten:

8.1. Der Vertragspartner hat dem Kunden nach Abschluss des Bestellvorgangs die Ware zu versenden und die Finalisierung innerhalb der vereinbarten Frist durchzuführen.

8.2. Der Vertragspartner hat dem Kunden eine Rechnung bzw. gleichwertige Zahlungsaufstellung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen zukommen zu lassen. Der Vertragspartner hat auf der Rechnung das Fälligkeitsdatum auszuweisen, welches maximal 14 Tage (vierzehn Tage) nach Rechnungsdatum zu liegen hat.

8.3. Bei der Bezahlmethode „gesicherter Rechnungskauf“ hat der Vertragspartner die Finalisierung innerhalb der im Vertrag genannten Frist nach dem Zeitpunkt der Reservierung durchzuführen. Die Übergabe der Forderung erfolgt zum Kaufstichtag an den Inkassopartner.

8.4. Bei der Bezahlmethode „gesicherter Rechnungskauf“ hat der Vertragspartner, auch im Falle einer Teillieferung, die Finalisierung nur bei vollständigem Versand des Warenkorbes durchzuführen.

8.5. Sollte eine Zahlung beim Vertragspartner durch den Kunden eingehen, ist der Vertragspartner verpflichtet, Unzer unverzüglich darüber zu informieren und die Forderung unverzüglich im Unzer-System durch ein Reversal zu melden.

8.6. Etwaige, die verkauft und abgetretenen Forderungen betreffende, beim Vertragspartner eingehende schriftliche Mitteilungen der Schuldner (Briefe, Faxe o. ä.), werden vom Vertragspartner unverzüglich an Unzer weitergeleitet. Schuldner, deren Vertreter oder sonstige Dritte sich fernmündlich beim Vertragspartner melden, wird stets an Unzer verweisen.

8.7. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Hierbei hat der Vertragspartner insbesondere, aber nicht ausschließlich, in einer inhaltlich dem Art. 13 DSGVO entsprechenden Datenschutzerklärung im Internetauftritt deutlich darauf hinzuweisen, dass unter Wahrung der berechtigten Vertragspartners abzulehnen.

5. Kaufpreis

Belange des

5.1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass es sich bei den zum Kauf angebotenen Forderungen um jeweils eine Forderungsgesamtheit aus Haupt- und Nebenforderung handelt. Die Hauptforderung resultiert aus der Kundenbestellung inklusive Umsatzsteuer, die der Vertragspartner ordnungsgemäß an das zuständige Finanzamt abzuführen hat.

5.2. Der Kaufpreis für die angekauften Forderungen beträgt 100 % des Wertes der jeweilig übergebenen Hauptforderung (Gesamthauptforderung) zum Kaufstichtag. Die Nebenforderungen sind für den Kaufpreis nicht wertbildend.

5.3. Unzer wird die Forderungen zum Einzug (Forderungsinkasso) an – im Auswahlermessen von Unzer stehende – Partner übergeben. Die Gebühren für Rücklastschriften und Durchführung des kaufmännischen Mahnverfahrens trägt im Falle des Ausfalls der Forderung des Kunden der Vertragspartner. Diese richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen.

5.4. Die Auszahlung an den Vertragspartner erfolgt turnusmäßig innerhalb des im Vertrag vereinbarten Abrechnungsrhythmus.

6. Vergütung und Entgelte

In Ergänzung der Vergütungsregelungen, die sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, gilt für den Vertragspartner Folgendes:

6.1. Die Vergütung von Unzer bestimmt sich nach dem Vertrag und dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis.

• personenbezogene Daten an Unzer, Inkassodienstleister, und Partner [UNIVERSUM Inkasso GmbH] zum Zwecke der Durchführung dieser Vereinbarung, der buchhalterischen Abwicklung und ggf. Refinanzierung übermittelt, gespeichert und weiterverarbeitet werden;

• Bereitstellung der Kundendaten zur Durchführung der Risiko- und Bonitätsbewertung stattfindet, so dass die Benachrichtigungspflicht nach Art. 13 DSGVO erfüllt ist;

• Unzer oder Inkassounternehmen zur Bewertung der Bonität des Betroffenen bzw. Kunden gegebenenfalls Auskünfte und Bonitätsinformationen auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren unter Verwen- dung von Anschriftendaten bei Auskunfteien einholen kann. Im Einzelnen kann es sich dabei um folgende – beispielhaft, aber nicht abschließend – genannte Dienstleister handeln: Schufa Holding AG, CRIF Bürgel GmbH, Arvato Infoscore GmbH, Universum Business GmbH, Bisnode D & B Austria GmbH;

• personenbezogenen Daten an Unzer nur mit Nachweis eines berechtigten Interesses bereitgestellt werden;

8.8. Darüber hinaus hat der Vertragspartner sicherzustellen, dass der Schuldner seine Einwilligung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten gemäß Art. 6ff DSGVO wirksam erteilt hat. Dies beinhaltet insbesondere, aber nicht ausschließlich, dass der Vertragspartner Nachfolgendes wirksam gegenüber seinem Kunden vereinbart,

  • Einwilligung zur Datenübermittlung (Kunde, Forderungshöhe, Fälligkeit, etc.)
  • Einwilligung zur Speicherung, Verarbeitung, Übermittlung und Nutzung der Daten zur Identitäts-, Risiko- und Bonitätsbewertung, und zur Nutzung und Speicherung der Daten bei Übernahme des Zahlungsausfallrisikos durch Unzer und mit Unzer verbundenen Unternehmen und Dritten, insbesondere aber nicht ausschließlich auch Auskunfteien und Inkassounternehmen.
  • Berechtigung des Vertragspartners zur Forderungsabtretung.

9. Zusicherungen des Vertragspartners / Rückabwicklung

9.1. Der Vertragspartner sichert hiermit zu, dass er in Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag an Unzer keine anderen bzw. nur solche Forderungen verkauft, welche die in diesen Besonderen Bedingungen beschriebenen Voraussetzungen und Eigenschaften erfüllen, und dass bezüglich dieser Forderungen keine über die Risiko- und Bonitätsbewertung hinausgehende Vorselektion vor Forderungsübertragung getroffen wird.

9.2. Der Vertragspartner sichert zu, dass ihm das unbeschränkte alleinige Verfügungsrecht an den vertragsgegenständlichen Forderungen zusteht, und dass die Übertragung dieser Forderungen auf Unzer in keiner Weise gesetzlich oder vertraglich beschränkt noch ausgeschlossen ist.

9.3. Der Vertragspartner sichert ferner zu, dass die vertragsgegenständlichen Forderungen einschließlich aller Nebenrechte bestehen und frei von Rechten Dritter sind, insbesondere nicht mit Einreden (z.B. Aufrechnungs/Zurückbehaltungsrechte) und/oder Einwendungen Dritter behaftet sind, und dass die einzelnen Forderungen nicht nachträglich in ihrem tatsächlichen oder rechtlichen Bestand verändert werden.

9.4. Der Vertragspartner sichert des Weiteren zu, dass keine Aufrechnungs-/Zurückbehaltungsrechte der Schuldner in Bezug auf die verkauften Forderungen bestehen.

9.5. Soweit der Vertragspartner gegen seine Pflichten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag verstößt, eine Zusicherung nach oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag unzutreffend ist, Unzer bei der Durchsetzung der Forderungen nicht angemessen unterstützt oder eine abgetretene Forderung mängelbehaftet ist, ist Unzer berechtigt, den Kaufpreis für die mangelbehaftete Forderung in Höhe des jeweiligen Kaufpreises zuzüglich Unzer entstandener Aufwendungen (beispielsweise, aber nicht abschließend Inkassokosten, Gerichtskosten, Rechtsanwaltskosten, Kostenerstattungen an den Gegner) zu mindern.

9.6. Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist Unzer berechtigt, von dem Kauf einer Forderung zurückzutreten oder den jeweiligen Kaufpreis zu mindern oder zurückzufordern, soweit

  • Der Vertragspartner keine der Wahrheit entsprechenden Angaben gemacht hat;
  • Der Vertragspartner eine ordnungsgemäße Zustellung der Ware nicht durch entsprechende Nachweise belegen kann (bspw. durch Sendungsverfolgung);
  • Der Vertragspartner bei Rechnungsstellung gegenüber dem Kunden nicht die Kontoverbindung von Unzer und das Fälligkeitsdatum angegeben hat;
  • Zur Durchsetzung der Forderung erforderliche und/oder angefragte Unterlagen nicht unverzüglich zur Verfügung stellt;
  • Unzer dem Wunsch des Vertragspartners (bspw. Storno oder Gutschrift) zur Einstellung des Mahnverfahrens oder weiterer Beitreibungsmaßnahmen entspricht, etwaige angefallene Kosten gehen hierbei zu Lasten des Vertragspartners;
  • die Forderung nicht Gegenstand dieser Geschäftsbedingungen ist;
  • die Forderung zum Zeitpunkt der Veräußerung erfüllt, untergegangen oder durch andere Erfüllungssurrogate erloschen war;
  • dem Schuldner ein Zurückbehaltungsrecht zusteht und/oder die Durchsetzung der Forderung durch andere Einreden und/oder sonstigen Einwendungen gehindert ist;
  • zum Tag der erfolglosen zweiten Zahlungserinnerung bereits Einreden bzw. Einwendungen gegen die Forderung durch den Schuldner vorgebracht wurden oder ein laufender Rechtsstreit vorliegt;
  • ein Schuldner seine Rechte gemäß den §§ 138, 826 BGB (Sittenwidrigkeit) geltend macht;
  • die Forderung bei Übergabe an das Inkassounternehmen nicht Anforderungen an eine Forderung gemäß diesen Geschäftsbedingungen entspricht.

9.7. Sofern Unzer nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen vom Kauf einzelner Forderungen zurück- tritt bzw. den Kaufpreis mindert oder zurückfordert, ist Unzer berechtigt, den entsprechenden Betrag sowie die im Rahmen des Inkassos getätigten Aufwendungen dem Vertragspartner mit aktuellen Kaufpreiszahlungen in Rechnung zu stellen bzw. zu verrechnen.

10. Umsatzsteuer

10.1. Durch die Veräußerung der vertragsgegenständlichen Forderungen wird die Umsatzsteuerpflicht des Vertragspartners nicht berührt.

10.2. Der Vertragspartner garantiert im Wege eines selbstständigen Garantieversprechens gem. § 311 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), dass die gesetzliche Umsatzsteuer aus den Rechnungen, die sich auf die geprüften Forderungen beziehen, an das zuständige Finanzamt abgeführt worden ist. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Unzer von jeglicher Haftung gegenüber den Finanzbehörden freizustellen, insbesondere hinsichtlich möglicher Zahlungsansprüche seitens der Finanzbehörden, die sich aus einem Verstoß gegen die Garantie gem. S. 1 dieses Absatzes ergeben. Im gleichen Sinne stellt der Vertragspartner Unzer auch von jeglicher Haftung und oder Aufwendungen hinsichtlich möglicher Zahlungsansprüche seitens der Finanzbehörden frei, die sich etwa aus bereits vor dem Veräußerungszeitpunkt nicht erfüllten Verpflichtungen des Vertragspartners zur Zahlung von Umsatzsteuerbeträgen ergeben sollten.

10.3. Im Fall des endgültigen Ausfalls der Forderung hat der Vertragspartner die Umsatzsteuervoranmeldung hinsichtlich der Forderung beim zuständigen Finanzamt unverzüglich berichtigen zu lassen. Eine Forderung gilt spätestens dann als endgültig ausgefallen, wenn die Beitreibungstätigkeit von Unzer oder deren Partnern endgültig eingestellt wurde oder die Forderung sonst uneinbringlich ist. Der Vertragspartner tritt bereits jetzt den Anspruch auf Rückerstattung der Umsatzsteuer aufschiebend bedingt durch die Umsatzsteuervoranmeldung an Unzer ab. Auch im Übrigen hat der Vertragspartner alle im Rahmen derBerichtigung der Umsatzsteuervoranmeldung zweckmäßigen Unterstützungs- und Mitwirkungshandlungen kostenfrei vorzunehmen.

11. Vertragsende 

11.1. Soweit Unzer für die Erbringung ihrer Leistungen auf Partner bzw. Vorlieferanten angewiesen ist, steht Unzer für den Fall, dass ein zwischen dem Vorlieferanten/Partner und Unzer bestehender Vertrag nicht mehr besteht, der Vorlieferant/Partner seine Leistung einstellt und/oder gegen aufsichtsrechtliche oder gesetzliche Bestimmungen verstößt, ein sofortiges (fristloses) Sonderkündigungsrecht zu.

11.2. Die Beendigung dieses Vertrages hat auf die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag, die solche Forderung betreffen, die zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages bereits an Unzer verkauft und abgetreten sowie dem Konto des Vertragspartners gutgeschrieben wurden, keinen Einfluss. III. Aufschiebende Bedingung in Bezug auf die Wirksamkeit des Vertrages Das Zustandekommen dieses Vertrages über den Kauf der vertragsgegenständlichen Forderungen steht unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung der von Unzer eingesetzten/beauftragen Partnern. kontoführenden Institut des Endkunden - soweit möglich – auf das Treuhandkonto bei der kontoführenden Stelle von Unzer ein.

  • Unzer informiert den Vertragspartner über die Ausführung der jeweiligen eingereichten Lastschrift- aufträge sowie über erfolgte Rücklastschriften im Rah- men der turnusmäßig vereinbarten Abrechnungen.
  • Unzer zahlt die auf dem vorgenannten Treuhandkonto von Unzer zugunsten des Vertragspartners erlangten Gutschriftsbeträge aus erfolgreich eingezogenen Lastschriften, entsprechend dem mit dem Vertragspartner vereinbarten Auszahlungsmodus, abzüglich der mit Unzer vereinbarten Entgelte sowie abzüglich etwaiger entstandener Aufwendun- gen/Kosten/Entgelte z.B. Rücklastschriften, auf die vom Vertragspartner im Vertrag angegebene Bank- verbindung aus.
  • Teileinzüge von Lastschriften werden von Unzer nicht ausgeführt/vorgenommen.
  • Im Falle des Scheiterns eines Lastschrifteinzuges beim kontoführenden Institut des Endkunden wird Unzer keinen weiteren Einzug zugunsten des Vertragspartners vornehmen.

5. Voraussetzungen der Einreichung von Lastschriften/Leistungsverweigerungsrecht

5.1. Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich und dazu verpflichtet, eine ordnungsgemäße Einzugsermächtigung/SEP A Mandat vom Endkunden einzuholen, bevor er einen Auftrag zum Einzug der Lastschrift bei Unzer einreicht.

5.2. Die Einzugsermächtigung/SEPA-Mandat des Endkunden an den Vertragspartner zur Ausführung des Lastschrift- einzugs muss mindestens folgende Angaben enthalten:

5.3. Autorisierungsdaten

  • Bezeichnung des Zahlungsempfängers,
  • Name des Kunden
  • Kundenkennung oder IBAN/BIC des Endkunden
  • ggf. Bezeichnung der Bank des Kunden
  • ggf. Gläubigeridentifikationsnummer
  • ggf. Kennzeichnung als einmalige oder wiederkehrende Leistung
  • sowie den Betrag, der eingezogen werden soll.

5.4. Über die Autorisierungsdaten und den Lastschriftbetrag hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten. Es liegt ausschließlich in der Verant- wortung des Vertragspartners sicherzustellen, dass die Form der Einzugsermächtigungen/SEPA-Mandat und die darin enthaltenen Angaben korrekt sind.

5.5. Widerruft ein Endkunde gegenüber dem Vertragspartner eine Einzugsermächtigung/SEPA-Mandat, darf der Ver- tragspartner keine weiteren Lastschriften mehr einziehen und bei Unzer zur Ausführung nach diesem Vertrag einreichen.

5.6. Das Volumen bei der Bezahlmethode Lastschrift in Bezug auf den maximal einziehbaren Betrag ist grundsätzlich auf einen Betrag in Höhe von 1.000,00 € pro Transaktion begrenzt.

5.7. Sofern der Vertragspartner die vorgenannten Voraus- setzungen nicht einhält, ist Unzer nicht verpflichtet, vom Vertragspartner eingereichte Lastschriften abzu- wickeln/auszuführen.

6. Ausführung von Rücklastschriften/Aufwendungs- ersatze/ Verrechnungsklausel

6.1. Bei einer von dem kontoführenden Institut des Endkunden nicht eingelösten oder z.B. durch Widerruf der Einzugs- ermächtigung und/oder wegen eines Erstattungs- verlangens des Endkunden zurückgegebenen Lastschrift, wird Unzer die bereits zugunsten des Vertragspartners aus einem Lastschrifteinzug erfolgte Gutschrift auf dem Treuhandkonto wieder rückgängig machen und den Gutschriftsbetrag an das kontoführende Institut des End- kunden zurück erstatten. Etwaige bei Unzer durch eine solche Rücklastschrift und/oder die Nichteinlösung der Lastschrift entstandene Kosten/Aufwendungen/Entgelte hat der Vertragspartner zu tragen und Unzer zu erstatten.

6.2. Unzer ist berechtigt, entstandene Aufwendungen/Kos- ten/Entgelte mit anderen an den Vertragspartner auszukehrenden fälligen Zahlungen zu verrechnen.

D. Besondere Bedingungen Lastschrift

1. Geltungsbereich
Die nachstehend aufgeführten Besonderen Geschäftsbedingungen „Lastschrift“ gelten ergänzend und/oder abweichend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern der Vertragspartner seinen Endkunden die Bezahlmethode „Lastschrift“ anbieten möchte und dies mit Unzer im Vertrag vereinbart hat.

2. Gegenstand der Bezahlmethode Lastschrift
2.1. Eine Lastschrift ist ein vom Vertragspartner als Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungsvorgang zu Lasten des Kontos des Zahlers („Endkunde”) bei dessen kontoführendem Institut, bei dem die Höhe des jeweiligen Zahlungsbetrages vom Vertragspartner angegeben wird. Die in diesen Geschäftsbedingungen geregelten Pflichten der Vertragsparteien gelten für die Einreichung von Lastschriften durch den Vertragspartner und deren Abwicklung durch Unzer bei einem kontoführenden Institut des Endkunden mit Sitz in Deutschland sowie in den im Vertrag angegebenen Ländern.

2.2. Unzer weist den Vertragspartner ausdrücklich darauf hin, dass der Endkunde einem zugunsten des Vertragspartners erfolgten Lastschrifteinzug widersprechen kann, unabhängig davon, ob es sich um eine autorisierte oder nicht autorisierte Lastschrift handelt. Hierauf hat Unzer keinen Einfluss und übernimmt in Bezug auf den Einzug der Forderung des Vertragspartners gegenüber dem Kunden keine Verantwortung und/oder weiteren Pflichten.

3. Vertragsgegenstand
Der Vertragspartner beauftragt Unzer mit dem Einzug von Lastschriften seiner Endkunden bei deren kontoführendem Institut gemäß den nachfolgenden Regelungen.

4. Leistungen/Pflichten von Unzer
4.1. Unzer erbringt gegenüber dem Vertragspartner folgende Leistungen:

  • Unzer übermittelt baldmöglichst oder zu dem mit dem Vertragspartner vereinbarten Zeitpunkt, die vom Vertragspartner bei Unzer (entsprechend den Anforderungen aus Ziffer„ Voraussetzungen zum Einreichen von Lastschriften“ ) eingereichten Lastschriftaufträge seiner Endkunden - unter Einschaltung der kontoführenden Stelle von Unzer - an das jeweilige kontoführende Institut des Endkunden.
  • Unzer zieht die eingereichten Lastschriften im Namen und für Rechnung des Vertragspartners beim

7. Abrechnung und Auszahlung an den Vertragspartner

7.1. Die Abrechnung und Auszahlung von Umsätzen an den Vertragspartner aus erfolgreich ausgeführten Lastschrift- einzügen erfolgt entsprechend dem im Vertrag verein- barten turnusmäßigen Abrechnungszeitraum.

7.2. Der an den Vertragspartner für den jeweiligen Abrechnungszeitraum auszuzahlende Betrag von Unzer entspricht der Höhe nach dem Wert der Summe aller im jeweiligen Abrechnungszeitraum erhaltenen Umsätze aus Lastschrifteinzügen des Vertragspartners unter Abzug/Einbehalt und Verrechnung der nachfolgend aufgeführten Posten:

  • eines Sicherheitseinbehalts („Holdback“) in Höhe des im Vertrag vereinbarten Prozentsatzes für den jeweiligen Abrechnungszeitraum;
  • Kosten/Entgelte aus Rücklastschriften sowie noch nicht abgerechnete Rücklastschriften, abzüglich vereinbarter Entgelte für die Auftragsausführung sowie im Zusammenhang mit der Auftragsausführung entstande- ner Kosten und Aufwendungen von Unzer (z.B. aus Rücklastschriften);
  • zzgl ggf. anfallender Umsatzsteuer.

E. Besondere Bedingungen Online Transfer (Payment Initiation Services)

I. Geltungsbereich
Die nachstehend Geschäftsbedingungen Online Transfer gelten ergänzend und/oder abweichend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern der Vertragspartner die Bezahlmethoden „Sofortüberweisung“, „giropay“, „eps“, „Unzer Bank Transfer“ seinem Endkunden anbieten möchte und dies mit Unzer im Vertrag vereinbart hat.

Die vorgenannten Bezahlmethoden werden im Folgenden zusammen als Bezahlmethode „Online Transfer“ bezeichnet.

II. Vertragsgegenstand/Vertragsgrundlage/Ausschluss

1. Vertragsgegenstand/Vertragsgrundlage
Unter Verwendung der Bezahlmethode Online Transfer löst der Endkunde durch Eingabe seiner entsprechenden Identifikation-/Authentifizierungsdaten in die entsprechende Online Maske der Bezahlmethode einen Bezahlvorgang in Form einer Überweisung bei seinem kontoführenden Institut aus.

2. Online Transfer: Sofortüberweisung, giropay, eps, Unzer Bank Transfer
Die Bezahlmethode Online Transfer wird jeweils von den nachfolgend aufgeführten Anbietern der jeweiligen Bezahlmethode angeboten:

2.1. „Sofortüberweisung“ ist eine bankenunabhängige Bezahlmethode der Sofort GmbH.

2.2. giropay ist eine Bezahlmethode und Marke der giropay GmbH.

2.3. eps ist eine Bezahlmethode der STUZZA Studien- gesellschaft für Zusammenarbeit im Zahlungsverkehr GmbH.

2.4. Unzer Bank Transfer ist eine Bezahlmethode der Unzer E- Com GmbH.

3. Ausschluss
3.1. Unzer hat keinen Einfluss auf die jeweils zwischen dem Endkunden und seinem kontoführenden Institut geltenden Vertragsbedingungen bezüglich etwaiger Möglichkeiten zum Widerruf oder Rückholung von Überweisungsaufträgen. Eine Transaktion gilt erst dann als erfolgreich ausgeführt, wenn Unzer diese an den Vertragspartner unter Abzug der anfallenden Entgelte ausgezahlt hat.

3.2. Die jeweils anzuwendenden Identifizierungs-/ Authentifizierungsverfahren und Regelungen zur Nutzung des vom kontoführenden Institut des Endkunden zur Verfügung gestellten Online-Banking-Zuganges werden zwischen dem jeweiligen kontoführenden Institut des Endkunden und dem Endkunden vereinbart. Unzer hat keinen Einfluss auf die vertragsgegenständlichen Vereinbarungen der kontoführenden Institute mit deren Endkunden und trägt hierfür keine Verantwortung.

3.3. Unzer weist den Vertragspartner ausdrücklich darauf hin, dass nicht alle kontoführenden Institute die jeweilige Zahlungsart der Bezahlmethode Online Transfer ermöglichen/zulassen. Unzer hat keinen Einfluss darauf, welche kontoführenden Institute einen Überweisungsauftrag unter Nutzung der Bezahlmethode Online Transfer ermöglichen.

3.4. Unzer haftet nicht für die missbräuchliche Verwendung von Authentifizierungs-/Identifizierungsdaten und/oder der Online-Banking-Zugänge/Zugangsdaten der Endkunden bei Nutzung einer der oben genannten Bezahlmethoden durch den Endkunden III. Vergütung und Abrechnung Es gelten die Regelungen unter Abschnitt „VI. Entgelte / Vergütung / Aufwendungen/ Abrechnungs-/ Verrechnungsmodalitäten/ Änderungen von Entgelten“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen IV. Widerruf von Überweisungsaufträgen/Abgelehnte Überweisungsaufträge Unzer weist den Vertragspartner darauf hin; dass die Ausführung einzelner Zahlarten innerhalb der Bezahlmethode Online Transfer und die damit ggf. bestehende Möglichkeit eines Endkunden zum Widerruf von Überweisungsaufträgen sich ausschließlich nach den Vertragsbedingungen der jeweiligen kontoführenden Bank des Endkunden und/oder des Anbieters des jeweiligen Bezahlverfahrens richtet und Unzer hierauf keinen Einfluss hat und keine Verantwortung trägt.

V. Pflichten des Vertragspartners

1. Allgemeine Pflichten

In Ergänzung der Pflichten, die sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, gelten für den Vertragspartner folgende Pflichten:

1.1. Der Vertragspartner wird keine sensiblen Daten vom Endkunden abfragen wie z.B. BIC, IBAN. Die Abfrage weiterer Legitimationsdaten durch den Vertragspartner (insbesondere PIN, TAN, HBCI-Datensätze) ist ebenfalls nicht zulässig.

1.2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle weiteren allgemeinen Anordnungen von Unzer und der jeweiligen einzelnen Anbieter der Bezahlmethode Online Transfer einzuhalten, unter anderem in Bezug auf von diesen auferlegten Sicherheitsvorkehrungen.

1.3. Zahlungen mittels Online Transfer dürfen ausschließlich zum Zwecke der Bezahlung von bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Leistungen des Vertragspartners und auf Grundlage einer unmittelbaren Vertragsbeziehung zwischen dem Vertragspartner und dem Endkunden akzeptiert werden (kein prepaid).

1.4. Der Vertragspartner darf Zahlungen mittels Online Transfer ausschließlich für Waren und/oder Dienstleistungen akzeptieren und bei Unzer einreichen, die auf eigene Rechnung; im Rahmen des gewöhnlichen, im Vertrag angegebenen, Geschäftsbetriebes des Vertragspartners erfolgen;

2. Darstellung

2.1. Der Vertragspartner hat die spezifischen Anforderungen der Anbieter der jeweiligen Zahlart innerhalb der Bezahlmethode Online Transfer im Hinblick auf die Einbindung der Bezahlmethoden Online Transfer (z.B. durch Verwendung von Logos) in das System des Vertragspartners, insbesondere auf der Homepage des Vertragspartners zu beachten.

2.2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, seinen Endkunden die Bezahlmethode Online Transfer nur so anzubieten, dass Zahlungen über alle an die jeweilige Zahlart der Bezahlmethode Online Transfer System angebundenen kontoführenden Institute des Endkunden möglich sind. Ein Ausschluss einzelner kontoführenden Institute, welche die aufgeführten Besonderen jeweilige Zahlart innerhalb der Bezahlmethode Online Transfer anbieten, ist ausdrücklich untersagt.

2.3. Der Vertragspartner verpflichtet sich, eine Zahlung mittels der Bezahlmethode Online Transfer nur zuzulassen, wenn den betreffenden Endkunden der bargeldlose Erwerb aller bei dem Vertragspartner angebotenen Waren und/oder Dienstleistungen zu gleichen Preisen und gleichen Bedingungen angeboten bzw. verkauft wird wie für Endkunden, die ein anderes Zahlungsverfahren wünschen. Der Vertragspartner wird keine zusätzlichen Kosten für die Verwendung der jeweiligen Zahlart innerhalb der Bezahlmethode Online Transfer dem Endkunden berechnen, keine Sicherheiten verlangen und Endkunden in keiner Hinsicht schlechter stellen als Kunden, die die Bezahlmethode Online Transfer nicht nutzen.

2.4. Der im Abschnitt „Pflichten des Vertragspartners“ aufgeführte Pflichtenkatalog ist nicht abschließend. Unzer behält sich das Recht vor, die Pflichten jederzeit anzupassen und die jeweiligen Transaktionen auch aus sonstigen, berechtigten Gründen und nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB unter Wahrung der berechtigten Belange des Vertragspartners abzulehnen.

3. Werbung, Urheber- und Nutzungsrechte

3.1. Mit Abschluss des Vertrages räumt Unzer dem Vertragspartner ein einfaches (nicht-ausschließliches), unentgeltliches, nicht übertragbares, auf die Laufzeit des Vertrages sowie auf den Sitz des Vertragspartners bzw. den Installationsort beschränktes, jederzeit widerrufliches Nutzungsrecht zur Nutzung der jeweils bestehenden Wort- und Bildmarken der Bezahlmethoden Online Transfer giropay, eps, Sofortüberweisung und Unzer Bank Transfer (nachfolgend gemeinsam als „Marken der Bezahlmethode Online Transfer“ bezeichnet) ein. Der Vertragspartner ist nur berechtigt, die jeweiligen Marken und Logos aus der Bezahlmethode Online Transfer für die Zwecke der Durchführung dieses Vertrags in unveränderter Form und nur nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Vertrages und des jeweiligen Anbieters zu nutzen.

3.2. Der Vertragspartner wird Unzer über jede ihm bekannt gewordene Markenrechtsverletzung unverzüglich schriftlich unterrichten. Werbemaßnahmen unter Verwendung der vorgenannten Marken und Logos sind nur unter Beachtung der Vorgaben von Unzer und des jeweiligen Anbieters erlaubt. In Zweifelsfällen wird sich der Vertragspartner mit Unzer bzw. dem Anbieter der jeweiligen Bezahlmethode abstimmen.

F. Besondere Bedingungen paybymail

I. Geltungsbereich

Die nachstehend aufgeführten Besonderen Geschäfts- bedingungen „paybymail“ gelten ergänzend und/oder abweichend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern der Vertragspartner die Bezahlmethode paybymail seinen Endkunden anbieten möchte und dies mit Unzer im Vertrag vereinbart hat.

II. Vertragsgegenstand/Vertragsgrundlage/Ausschluss

1. Vertragsgegenstand/Vertragsgrundlage

1.1. paybymail stellt einen Pay-Link und einen Online Checkout zur Verfügung, der es dem Vertragspartner ermöglicht durch Versand eines Links seinen Endkunden zur Zahlung aufzufordern (nachfolgend Pay - Link). Mit Hilfe dieses Pay-Link kann der Endkunde des Vertragspartner durch den von paybymail bereitgestellten Online Checkout die gewünschte Zahlung über die zwischen dem Vertrags- partner und Unzer vereinbarten Bezahlmethoden vornehmen. Der Pay - Link kann per E-Mail, Textnachricht oder in Form eines gedruckten QR Codes durch den Vertragspartner an seinen Endkunden versendet werden.

1.2. Dieser Pay-Link ist durch das paybymail-Logo gekennzeichnet.

1.3. Die Zahlung kann durch den Endkunden über den PC, ein Tablet oder vom Smartphone aus erfolgen. Unzer nimmt die Abwicklung der über diese Art bei ihr eingegangen Transaktionsaufträge vor.

1.4. Für die jeweils vom Endkunden über paybymail ausgewählten und vom Vertragspartner angebotenen Bezahlmethoden gelten die jeweils mit dem Vertrags- partner und Unzer vereinbarten Besonderen Bedingungen der jeweiligen Bezahlmethode.

1.5. Bei Nutzung von paybymail übergibt der Vertragspartner die notwendigen Daten der Bestellung direkt an paybymail und erhält von diesem einen Pay-Link. Der Vertragspartner übernimmt den Versand des Pay-Links an seine Endkunden. Sofern der Endkunde die Zahlung über den Online Checkout von paybymail entsprechend der Anforderung der jeweiligen Bezahlmethode ordnungsgemäß beauftragt hat, wird Unzer die entsprechenden jeweiligen Transaktionen abwickeln.

1.6. Der Vertragspartner ist verantwortlich für die korrekte Angabe und Darstellung des paybymail Pay-Links. Unzer hat hierauf keinen Einfluss. Dies ist ausschließlich eine Angelegenheit und Vereinbarung zwischen dem Vertragspartner und paybymail.

2. paybymail
paybymail ist ein Service der ICOM Intelligent Commerce Group S.á.r.l.

3. Ausschluss
3.1. Unzer ist nicht verantwortlich für die ordnungsgemäße Rechnungstellung und Versand des Pay-Links an die Endkunden des Vertragspartners.

3.2. Unzer hat keinen Einfluss auf die jeweils zwischen dem Endkunden und seinem kontoführenden Institut geltenden Vertragsbedingungen bezüglich etwaiger Möglichkeiten zum Widerruf oder Rückholung von einzelnen Zahlungen. Hierfür geltend die entsprechend mit Unzer vereinbarten Geschäftsbedingungen der einzelnen Bezahlmethode.

4. Hinweise zum Umgang mit Daten
Die Zahlungen über die Nutzung von paybymail erfolgen über eine gesicherte Seite der paybymail. Die Zahlungen werden ausschließlich verschlüsselt an Unzer übermittelt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der an paybymail übergebenen Daten ist der Vertragspartner verantwortlich.

III. Vergütung und Abrechnung
Es gelten die Regelungen unter Abschnitt VI. „Entgelte / Vergütung / Aufwendungen/Abrechnungs-/Verrech- nungsmodalitäten/Änderungen von Entgelten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen“.

IV. Widerruf von Überweisungsaufträgen/Abgelehnte Überweisungsaufträge
Unzer weist den Vertragspartner darauf hin; dass die Ausführung einzelner Bezahlmethoden, sich nach den entsprechenden Bedingungen richten, welche für die Bezahlmethode gelten.

V. Pflichten des Vertragspartners
1. Allgemeine Pflichten
In Ergänzung der Pflichten, die sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil A) ergeben, gelten für den Vertragspartner folgende Pflichten:

1.1. Der Vertragspartner wird keine sensiblen Daten vom Endkunden abfragen wie z.B. BIC, IBAN. Die Abfrage weiterer Legitimationsdaten durch den Vertragspartner (insbesondere PIN, TAN, HBCI-Datensätze) ist ebenfalls nicht zulässig.

1.2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle weiteren all- gemeinen Anordnungen von Unzer und der jeweiligen einzelnen Anbieter der mit Unzer vereinbarten Bezahlmethoden einzuhalten, unter anderem in Bezug auf von diesen auferlegten Sicherheitsvorkehrungen.

2. Darstellung
2.1. Der Vertragspartner hat die spezifischen Anforderungen des Anbieters von paybymail im Hinblick auf die Einbin- dung des Service (z.B. durch Verwendung von Logos) in das System des Vertragspartners, insbesondere auf der Homepage des Vertragspartners und/oder der Rechnungen zu beachten.

2.2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, seinen Endkunden paybymail nur so anzubieten, wie dies vom Anbieter mit dem Vertragspartner vereinbart und vorgegeben ist.

G. Besondere Geschäftsbedingungen “iDEAL“

1. Geltungsbereich
1.1. Die nachstehend aufgeführten Besonderen Geschäftsbedingungen „iDEAL“ gelten ergänzend und/oder abweichend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern der Vertragspartner die Bezahlmethode „iDEAL“ seinen Endkunden anbieten möchte und dies mit Unzer im Vertrag vereinbart hat.

1.2. Mit Zustandekommen dieser Vereinbarung und nach Zulassung durch den Betreiber von iDEAL oder den Partner von Unzer, räumt Unzer dem Vertragspartner das nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, auf den Zweck und die Laufzeit dieser Vereinbarung begrenzte und widerrufliche Nutzungsrecht ein, die entsprechende Schnittstelle zu nutzen.

2. Bezahlart iDEAL / keine Garantie
2.1. „iDEAL“ ist eine Bezahlmethode, bei welcher Überweisungsaufträge der Endkunden zugunsten des Vertragspartners durchgeführt werden. Im Rahmen von iDEAL werden Empfänger- und Verwendungszweckangaben des Vertragspartners durch den Endkunden in das Online-Banking-Formular eingetragen. Im Falle einer positiven Autorisierung übermittelt das kontoführende Institut des Endkunden eine Bestätigung der Ausführung der des durch den Endkunden autorisierten Betrages. Eine Autorisierung wird nur dann erteilt, wenn auf dem betreffenden Bankkonto ausreichend Guthaben vorhanden ist.

2.2. Unzer leitet die Rückmeldungen des kontoführenden Instituts an den Vertragspartner weiter. Ferner nimmt Unzer die Umsätze des Vertragspartners bezüglich iDEAL im Auftrag des Vertragspartners entgegen und zahlt diese unter Berücksichtigung der Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen von Unzer an den Vertragspartner aus.

2.3. iDEAL ist beschränkt auf Nutzer, die ein für das iDEAL nutzbares Bankkonto bei einem kontoführenden Institut haben, welches an das iDEAL angeschlossen ist.

2.4. Eine Weiterleitung einer etwaigen Garantie des Anbieters von iDEAL findet nicht statt, selbst wenn das kontoführende Institut des Endkunden eine solche anbietet.

2.5. Die jeweils erforderlichen Legitimationsverfahren und das Online-Banking-Formular werden von den kontoführenden Instituten der Endkunden zur Verfügung gestellt.

3. Anbindung und Darstellung der Bezahlmethode iDEAL
3.1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, ausschließlich die für diese Bezahlart einschlägige Anbindung, wie in der Schnittstellenbeschreibung beschrieben, umzusetzen, sowie die jeweils spezifischen Anforderungen des Anbieters von iDEAL einzuhalten und umzusetzen.

3.2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, sicherzustellen, dass sein jeweiliger Endkunde bei Weiterleitung auf die jeweilige Internetseite des kontoführenden Instituts, dies durch Anzeige der URL des kontoführenden Instituts in der Adresszeile seines Browsers und anhand der Sichtbarkeit des jeweiligen Sicherheitszertifikates erkennen kann. Der Vertragspartner darf hierbei zur Integration von iDEAL keine iFrame Lösung verwenden. iFrame ist hierbei eine Technologie, mit welcher ein HTML – Dokument in ein anderes HTML Dokument auf einer Webseite des Vertragspartners eingebettet wird, wodurch bei einem Endkunden der Eindruck entstehen könnte, dass die Inhalte von einem Dritten und nicht von dem Vertragspartner stammen.

3.3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle Modifikationen, Änderungen und/oder Erweiterungen der Schnittstellenspezifikation, die Unzer dem Vertragspartner mitteilt, rechtzeitig umzusetzen.

3.4. Der Vertragspartner sichert zu, dass er iDEAL seinen Endkunden nicht dergestalt anbietet, dass er seinen Endkunden einen Link per Mail oder auf einem anderen Übertragungsweg zukommen lässt.

3.5. Der Vertragspartner verpflichtet sich, seinen Endkunden iDEAL nur so anzubieten, dass Zahlungen über alle an iDEAL angebundenen kontoführenden Institute des Endkunden möglich sind. Ein Ausschluss einzelner kontoführender Institute des Endkunden ist ausdrücklich untersagt.

3.6. Der Vertragspartner wird keine sensiblen Daten vom Endkunden abfragen wie z.B. BIC, IBAN. Die Abfrage weiterer Legitimationsdaten durch den Vertragspartner (insbesondere PIN, TAN, HBCI-Datensätze) ist ebenfalls nicht zulässig.

3.7. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die jeweiligen Endkunden keiner Vorauswahl bezüglich Identität oder Alter zu unterziehen. Bei Verstoß gegen diese Verpflichtung wird eine Strafzahlung von 10,00 Euro pro Transaktion fällig, die mit der jeweils nächsten Auszahlung verrechnet wird.

3.8. Der Vertragspartner verpflichtet sich, für iDEAL ausschließ- lich die unter https://www.ideal.nl/en/businesses/logos- banners/ bereitgestellten Darstellungen zu nutzen.

3.9. Nach Ende des Vertragsverhältnisses ist der Vertragspartner nicht mehr berechtigt die Darstellungen und/oder Logos des jeweiligen Anbieters von iDEAL zu nutzen.

4. Widerruf von Überweisungsaufträgen/Abgelehnte Überweisungsaufträge
Unzer weist den Vertragspartner darauf hin, dass die Ausführung einzelner Zahlarten innerhalb der Bezahlmethode Online Transfer und die damit ggf. bestehende Möglichkeit eines Endkunden zum Widerruf von Überweisungsaufträgen sich ausschließlich nach den Vertragsbedingungen der jeweiligen kontoführenden Bank des Endkunden und/oder des Anbieters des jeweiligen Bezahlverfahrens richtet und Unzer hierauf keinen Einfluss hat und keine Verantwortung trägt.

5. Pflichten des Vertragspartners
In Ergänzung der Pflichten, die sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, gelten für den Vertragspartner folgende Pflichten:

5.1. Der Vertragspartner garantiert, dass er während der Vertragslaufzeit die jeweils gültigen Regularien von iDEAL Rules and Regulations und Merchant Integration Guide fortlaufend erfüllt und einhält, dies beinhaltet auch die Nutzung der unter Ziffer „Anbindung und Darstellung der Bezahlmethode iDEAL“ aufgeführten Darstellungen von iDEAL. Diese können dem Vertragspartner auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden

5.2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Ablauffrist einer iDEAL- Transaktion nicht zu überschreiten. Die Ablauffrist ist die Zeitspanne für die Durchführung einer iDEAL- Transaktion, die dem Endkunden eingeräumt wird.

5.3. Der Vertragspartner verpflichtet sich, eine Zahlung nur zuzulassen, wenn den betreffenden Endkunden der bargeldlose Erwerb aller bei dem Vertragspartner angebotenen Waren und/oder Dienstleistungen zu gleichen Preisen und gleichen Bedingungen angeboten bzw. verkauft wird wie für Endkunden, die ein anderes Zahlungsverfahren wünschen. Der Vertragspartner wird keine zusätzlichen Kosten berechnen, keine Sicherheiten verlangen und Endkunden in keiner Hinsicht schlechter stellen, als andere Endkunden.

5.4. Der Vertragspartner verpflichtet sich, iDEAL nur für folgende Zahlungen für Waren und/oder Dienstleistungen zu akzeptieren: Für bereits erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen des Vertragspartners auf Grundlage einer direkten Vertragsbeziehung zwischen dem Endkunden und dem Vertragspartner; Für Leistungen, die auf eigene Rechnung oder im Auftrag Dritter erbracht werden; Für Leistungen, die im Rahmen des gewöhnlichen, im Vertrag angegebenen, Geschäftsbetriebes des Vertragspartners erfolgen; Für Leistungen, die nicht unter die von Unzer bestimmten Ausschlussbranchen fallen;

5.5. Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Status der jeweiligen Transaktion zu prüfen, bevor er Waren versendet und/oder Dienstleistungen gegenüber dem Endkunden erbringt.

5.6. Der Vertragspartner verpflichtet sich, Anfragen bezogen auf iDEAL von Unzer bezüglich weitergehender Informationen und/oder Nachforschungen unverzüglich nachzukommen.

5.7. Sofern Unzer den Vertragspartner als „high risk“ einstuft, behält sich Unzer das Recht vor, den Vertragspartner aufzufordern, einen Registrierungsprozess zu durchlaufen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, in einem solchen Fall, Unzer auf Anfrage folgende Daten unverzüglich zu liefern: Name und E-Mail-Adresse, Kontonummer und Nummer des Bankkontos, welches für die Transaktionen verwendet wird, sowie weitere Informationen die beispielsweise zur Überwachung der Transaktionen erforderlich sind: IP-Adresse, Browser Fingerabdruck, Mobilnummer, etc.

5.8. Der in vorstehenden Bestimmungen unter Ziffer “Pflichten des Vertragspartners“ aufgeführte Pflichtenkatalog ist nicht abschließend und kann von Unzer jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden.

6. Geheimhaltung, Datenschutz
Unzer ist berechtigt, dem Anbieter von iDEAL das auf Dritte übertragbare Recht einzuräumen, den Vertragspartner mit Namen und Anschrift in öffentlichen Verzeichnissen für iDEAL aufzuführen.

SONDERTEIL ENDE

PayPal, PayPal Express
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In Zusammenarbeit mit dem Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A, 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg („PayPal“) bieten wir Ihnen die nachfolgenden Zahlungsoptionen als PayPal Services an. Sofern nachfolgend nichts anderes geregelt ist, setzt die Zahlung über PayPal Plus keine Registrierung bei PayPal voraus. Weitere Hinweise erhalten Sie bei der jeweiligen Zahlungsoption und im Bestellvorgang.

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Klarna Lastschrift
Sie erteilen Klarna ein SEPA-Lastschriftmandat. Über das Datum der Kontobelastung wird Sie Klarna informieren (sog. Prenotification). Die Kontobelastung erfolgt nach Versand der Ware.

6. WIDERRUFSRECHT

Ihnen steht das gesetzliche Widerrufsrecht, wie in der Widerrufsbelehrung beschrieben, zu.

7. EIGENTUMSVORBEHALT

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Für Unternehmer gilt ergänzend: Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sie dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen treten Sie – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache - in Höhe des Rechnungsbetrages an uns im Voraus ab, und wir nehmen diese Abtretung an. Sie bleiben zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, wir dürfen Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Die uns zustehenden Sicherheiten werden wir auf Ihr Verlangen insoweit freigeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten den Wert der offenen Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

8. TRANSPORTSCHÄDEN

Für Verbraucher gilt: Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

Für Unternehmer gilt: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf Sie über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben.

9. GEWÄHRLEISTUNG UND GARANTIEN

Geltung des gesetzlichen Mängelhaftungsrechts

Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
Die nachstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden * bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit * bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist * bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten) * im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart, oder * soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

Beschränkungen gegenüber Verbrauchern
Beim Kauf gebrauchter Waren durch Verbraucher gilt: wenn der Mangel nach Ablauf eines Jahres ab Ablieferung der Ware auftritt, sind die Mängelansprüche ausgeschlossen. Mängel, die innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Ware auftreten, können im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Ablieferung der Ware geltend gemacht werden.

Beschränkungen gegenüber Unternehmern
Gegenüber Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung. Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen ein Jahr ab Gefahrübergang. Der Verkauf gebrauchter Waren erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 445a BGB bleiben unberührt.

Regelungen gegenüber Kaufleuten
Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.

Garantien und Kundendienst
Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Online-Shop.

Kundendienst: „Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen werktags von bis unter der Telefonnummer 0800 707 80 40 sowie per E-Mail unter info@klimaflix.de."

10. HAFTUNG

Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt
* bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
* bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
* bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder
* soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.

11. VERHALTENSKODEX

Folgenden Verhaltenskodizes haben wir uns unterworfen: * Trusted Shops (https://www.trustedshops.com/tsdocument/TS_QUALITY_CRITERIA_de.pdf

12. STREITBEILEGUNG

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier [https://ec.europa.eu/consumers/odr/] finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Sind Sie Unternehmer, dann gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sind Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und Ihnen unser Geschäftssitz.

AGB erstellt mit dem Trusted Shops [https://legal.trustedshops.com/] Rechtstexter in Kooperation mit FÖHLISCH Rechtsanwälte [https://foehlisch.com].